Die VOB/B bleibt unverändert!

Das neue Bauvertragsrecht des BGB, das seit dem 01.01.2018 in Kraft ist, kann durchaus erhebliche Auswirkungen auf die VOB/B in ihrer aktuellen Fassung haben. So wird in Fachkreisen diskutiert, ob die VOB/B-Regelungen zum Beispiel zur Vergütung bei Anordnungen durch...

Schwarzgeld: Auftraggeber verliert Mängelansprüche

Auch die nachträgliche Verabredung von Schwarzarbeit führt zur Nichtigkeit des Bauvertrags Auftraggeber und Auftragnehmer schließen einen „ganz normalen“ Werkvertrag über die Lieferung und Verlegung eines neuen Teppichbodens: Der AG nimmt das schriftliche Angebot des...