baurecht simon  –  KOMPETENZ FÜR BAUPROFIS

Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauunternehmen, Ihr Gewerbebetrieb, Sie als Architekt oder selbständiger Bauplaner sicher im Umgang mit baurechtlichen Fragen werden. Viele rechtliche Stolpersteine, die im Laufe des Projektes oder im Nachhinein viel Zeit und Geld kosten, können so von Ihnen vorausschauend erkannt und aus dem Weg geräumt werden. 

baurecht simon:

WIR
bieten Ihnen umfassende Informationen und vermitteln Kenntnisse rund um das Baurecht –

SIE
entwickeln Ihre Kompetenz!

immer noch Thema:

Materialknappheit und Lieferengpässe: Wenn das Baumaterial fehlt und der Bau stillsteht – der Leitfaden 3.0

Wie ist mit den erhöhten Preisen und eintretenden Verzögerungen der Fertigstellung umzugehen? Welche Rechte haben Auftraggeber und Auftragnehmer?
Lieferengpässe, Kostensteigerungen und Terminprobleme sind weiterhin an der Tagesordnung. Daher haben wir uns entschieden, den Leitfaden noch einmal zu aktualisieren – auf die Version 3.0, Stand 30.05.2022. Er ist teilweise erweitert, z.B. bei den Fragen zur Bauzeitverlängerung bei BGB- und VOB-Verträgen, bei der Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und bei den wichtigen Praxistipps.

 

baurecht simon  –  KOMPETENZ FÜR BAUPROFIS

Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauunternehmen, Ihr Gewerbebetrieb, Sie als Architekt oder selbständiger Bauplaner sicher im Umgang mit baurechtlichen Fragen werden. Viele rechtliche Stolpersteine, die im Laufe des Projektes oder im Nachhinein viel Zeit und Geld kosten, können so von Ihnen vorausschauend erkannt und aus dem Weg geräumt werden. 

baurecht simon:

WIR
bieten Ihnen umfassende Informationen und vermitteln Kenntnisse rund um das Baurecht –

SIE
entwickeln Ihre Kompetenz!

immer noch Thema:

Materialknappheit und Lieferengpässe: Wenn das Baumaterial fehlt und der Bau stillsteht – der Leitfaden 3.0

Wie ist mit den erhöhten Preisen und eintretenden Verzögerungen der Fertigstellung umzugehen? Welche Rechte haben Auftraggeber und Auftragnehmer?
Lieferengpässe, Kostensteigerungen und Terminprobleme sind weiterhin an der Tagesordnung. Daher haben wir uns entschieden, den Leitfaden noch einmal zu aktualisieren – auf die Version 3.0, Stand 30.05.2022. Er ist teilweise erweitert, z.B. bei den Fragen zur Bauzeitverlängerung bei BGB- und VOB-Verträgen, bei der Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und bei den wichtigen Praxistipps.

Neue Videos zu den Themen:

  • Bauhandwerkersicherheit – Bei richtiger Fristsetzung ein wirkungsvolles Instrument
  • Keine Fälligkeit der Mängelbeseitigung bei Fehlplanung des Auftraggebers
  • Indiz auf Schwarzarbeit: Gerichte erklären Verträge immer für nichtig
  • Mehrmengen abrechnen ohne vorherige Zustimmung des AG?
  • Unwirksame Umlageklauseln in Bauverträgen

Podcastfolgen:

  • Darf man überhängende Äste einfach abschneiden? BGH klärt alltägliche Streitfrage!
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben – Wann liegt es vor uund welche Wirkung hat es?
  • Verhandlungen hemmen die Verjährung – Notwendiger Inhalt dieser Verhandlungen
  • Zuschuss zur Mängelbeseitigung – Die Sowieso-Kosten im Bauvertragsrecht
  • Ein Auftraggeber verzichtet auf einzelne Leistungen – Wie kann der Auftrganehmer abrechnen?

Besuchen Sie uns auf Instagram und schauen Sie sich gerne auf  unserem YouTube-Kanal um:

Aus der Rubrik AKTUELLES

Online-Kurs: Keine Unsicherheit mehr bei Mängelrügen

Mängelrügen bedeuten für jeden Unternehmer nicht nur zusätzliche Kosten, sondern sie bringen den Arbeitsablauf und die Durchführung anderer wichtiger Aufträge und Projekte durcheinander oder verzögern sie sogar. Die Kenntnisse der...

Flecken auf einer Fassadenbeschichtung

Sachverhalt:Ein Maler (AN) verputzt und beschichtet auftragsgemäß die Fassade eines Hauses. Anschließend sind störende Flecken auf der Fassade zu erkennen. Der Auftraggeber (AG) sieht darin einen Mangel der Malerleistung und verlangt vom...

Wie weit geht die Prüfungspflicht des Unternehmers?

Sachverhalt:Der Betreiber eines Möbelhauses (AG) beauftragt den Bodenleger (AN), PVC-Design-Bodenbelag-Planken sowie Teppichboden zu verlegen. Den Boden hatte ein anderer Unternehmer vorher bereits teilweise gespachtelt. Der AN führte...

Unwirksame Umlagenklausel

SachverhaltEin Auftraggeber (AG) benutzt für den Abschluss von Verträgen mit den Auftragnehmern (AN) des jeweiligen Projekts von ihm vorgedruckte Protokolle für die Vergabeverhandlungen. Wie üblich in diesen Fällen, werden die Leerstellen...

halten wir Sie weiterhin auf Kurs!

 

Sie suchen die Kanzlei Simon?

Dann sind Sie hier fast richtig, denn…

 

RECHTSANWALT MICHAEL SIMON

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

 

hat zusammen mit Rechtsanwalt Kay Poulsen, auch erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, die Sozietät „rbi Baurecht Immobilienrecht“ gegründet.

rbi Baurecht Immobilienrecht

www.rbi-rechtsanwaelte.de

Ich stehe Ihnen wie gewohnt gerne zur Seite. Rufen Sie uns an!

 

Rechtsanwalt Michael Simon

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wellingsbüttler Weg 160
22391 Hamburg

Telefon 040 / 66 99 87 90
Sekretariat tasatan@rbi-rechtsanwaelte.de

 

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  • Keine Fälligkeit der Mängelbeseitigung bei Fehlplanung des Auftraggebers
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  • Darf man überhängende Äste einfach abschneiden? BGH klärt alltägliche Streitfrage!
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  • Zuschuss zur Mängelbeseitigung – Die Sowieso-Kosten im Bauvertragsrecht
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hat zusammen mit Rechtsanwalt Kay Poulsen, auch erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, die Sozietät „rbi Baurecht Immobilienrecht“ gegründet.

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